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Passives Wahlrecht: Wenn der Staat entscheidet, wer noch wählbar ist, kippt das Fundament

Heute klingt es nach Schutz, morgen ist es ein Werkzeug.


Dieses Thema wird gerade lauter. Und es wird nicht lauter, weil es ein Detail ist. Es wird lauter, weil hier am Fundament gedreht wird.


Justitia Statue, groß und bedrohlich, vor Wahlurne

Konkret geht es um einen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium. Bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung soll künftig nicht nur Strafe möglich sein, sondern auch der Entzug des passiven Wahlrechts und der Amtsfähigkeit, für Jahre, als Nebenfolge im Strafrecht.


Das ist keine Randkorrektur. Das ist politischer Ausschluss per Gesetz. BMJV+2Legal Tribune Online+2


Und genau an dieser Stelle kippt die Debatte.


Strafe ist Strafe. Wählbarkeit ist Demokratie.


Passives Wahlrecht und Volksverhetzung, warum das eine neue Qualität ist


Das passive Wahlrecht ist kein Bonus. Es ist eines der fundamentalsten Rechte eines Bürgers. Dass du wählen darfst, und dass du gewählt werden kannst. Wenn der Staat daran rührt, dann greift er nicht irgendeinen Paragraphen an. Er greift die Quelle der Legitimation an.

Das ist das schärfste Schwert, das es gibt. Nicht moralisch. Real.


Der gefährliche Teil ist der Mechanismus, nicht die Überschrift

Natürlich will niemand Hetze verteidigen. Genau deshalb funktioniert diese Idee so gut. Sie klingt sauber. Sie klingt nach Ordnung. Sie klingt nach Schutz.


Aber in Wirklichkeit baut man hier einen Mechanismus, der viel größer ist als das Etikett.

Denn ab dann entscheidet nicht mehr nur der Souverän, wer politisch tragbar ist. Ab dann entscheidet das System mit. Über Anzeigen. Über Verfahren. Über Urteile. Über Nebenfolgen. Und plötzlich steht nicht mehr nur eine Strafe im Raum, sondern die politische Existenz. Das ist ein qualitativer Sprung.


Und wer glaubt, das treffe nur glasklare Extremfälle, sollte kurz in die Realität schauen.


Volksverhetzung ist längst Teil politischer Auseinandersetzungen


Der Tatbestand Volksverhetzung ist nicht mehr nur ein Instrument gegen eindeutigste Grenzüberschreitungen. Er wird längst auch als Waffe im politischen Streit benutzt, mit Anzeigen, mit Kampagnen, mit Druck über Staatsanwaltschaften.


Das lässt sich am Merz Beispiel sehen. Nach seinen Stadtbild Äußerungen gingen laut Berichten bei der Berliner Staatsanwaltschaft mehr als tausend Strafanzeigen wegen Volksverhetzung ein. Tagesspiegel+2Tagesspiegel+2


Ob man Merz dafür kritisiert oder nicht, ist gar nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend ist, wie schnell so etwas eskaliert. Wie leicht man heute den Reflex auslöst, Anzeige statt Debatte. Verfahren statt Argument. Gericht statt politischer Auseinandersetzung.


Und jetzt stell dir diesen Mechanismus mit einer neuen Nebenfolge vor. Nicht nur Strafe. Sondern Entzug der Wählbarkeit.


Dann wird aus Streit eine Existenzfrage.


Kein Parteiverbot nötig, wenn man den Zugang zu Ämtern einzeln abdrehen kann


Viele sagen es nicht offen, aber der Gedanke liegt auf der Hand.
Man muss keine Partei verbieten, wenn man über Verfahren und Nebenfolgen erreicht, dass Personen nicht mehr kandidieren dürfen. Man muss nicht das große juristische Risiko eines Parteiverbots eingehen, wenn man den Zugang zu Mandaten und Ämtern Stück für Stück zudrehen kann. Einzelfall. Gericht. Fertig.

Das ist nicht die grobe Keule. Das ist die feine Klinge.


Und genau das macht es so gefährlich. Weil es technisch wirkt. Bürokratisch. Sauber formuliert. Als wäre es nur eine weitere Anpassung.


Ich kenne dieses Geräusch

Ich habe 27 Jahre DDR erlebt. Ich kenne das Gefühl, wenn Regeln nach Ordnung klingen und nach Kontrolle schmecken.


Freiheit verschwindet selten mit Sirenen.Sie verschwindet mit Formularen.

Damals war es offen oder halboffen. Heute ist es modern verpackt. Mit guten Worten. Mit moralischem Glanz. Mit dem Satz, man wolle Vertrauen schützen.


Aber Vertrauen schützt man nicht, indem man Konkurrenz aussortiert. Vertrauen schützt man, indem man Freiheit aushält.

Der Staat darf Grenzen setzen, aber er muss sich selbst begrenzen


Ja, selbstverständlich muss eine Demokratie Grenzen ziehen. Gewalt. Aufrufe zur Gewalt. Entmenschlichung. Das ist keine Diskussion.


Aber wenn man anfängt, politische Teilhabe an Strafrecht zu koppeln, öffnet man eine Tür, die in beide Richtungen aufgeht. Wer das Instrument in der Hand hat, bestimmt den Rahmen. Wer den Rahmen bestimmt, bestimmt die Debatte. Wer die Debatte bestimmt, bestimmt die Wirklichkeit. Und genau deshalb ist das eine Grundsatzfrage. Nicht für irgendein Lager. Für alle.


Wenn der Staat entscheidet, wer noch wählbar ist, dann ist das keine kleine Nachricht. Dann ist das eine Debatte über das Fundament. Und die gehört ins Licht, nicht in die Fußnote.

Jens Burghold

Danke fürs Vorbeischauen!

Ich habe eine Leidenschaft für digitale Ideen, Veränderung und neue Möglichkeiten. Ich schreibe in meinem Blog über persönliche Erfahrungen, Projekte und Niederlagen. Ich freue mich über konstruktiven Zweifel und zerstörte Denkschablonen.

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